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Glossar · V

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei, die die Versicherung abschließt — kann sich vom Versicherten unterscheiden.

Der Versicherungsnehmer (kurz „VN") ist die Person oder Firma, die den Versicherungsvertrag abschließt — also der Vertragspartner des Versicherers. Sie zahlt die Prämie und ist Ansprechpartner für alle Vertragsangelegenheiten. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwingend dieselbe Person sein wie der Versicherte oder der Bezugsberechtigte.

Beispiel

Eltern schließen für ihr 16-jähriges Kind eine Unfallversicherung ab:

  • Versicherungsnehmer: ein Elternteil
  • Versicherte Person: das Kind
  • Bezugsberechtigte:r (im Schadensfall): meist die Eltern oder das Kind selbst

Ein anderes Beispiel: Eine Firma versichert ihre Geschäftsführerin per Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherungsnehmer ist die Firma, Versicherte die Geschäftsführerin.

Gut zu wissen

  • Der Versicherungsnehmer trägt die Anzeige- und Mitwirkungspflichten (Schaden melden, Risikoänderungen anzeigen)
  • Bei der Privathaftpflicht sind oft Familienmitglieder als „mitversicherte Personen" in einem Vertrag dabei — der Versicherungsnehmer bleibt einer
  • Bei einer Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer eine andere Person als Begünstigte einsetzen
  • Wechsel des Versicherungsnehmers braucht in der Regel die Zustimmung des Versicherers
  • Bei Tod des Versicherungsnehmers geht der Vertrag oft auf den/die Erbin über — kann auch gekündigt werden

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Verwandte Begriffe

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